Arbeitsrecht

Im Rahmen meiner Tätigkeit befasse ich mich mit der Verhandlung und Gestaltung oder der Auflösung von Arbeitsverträgen sowie mit Problemen, die im bestehenden Arbeitsverhältnis entstehen können (z.B. Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit) oder überprüfe, ob Ihr Arbeitsvertrag oder eine ausgesprochene Abmahnung oder Kündigung den gesetzlichen Regelungen entspricht.

 

Gerade im Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sollte zeitnah nach Erhalt der Kündigung entschieden werden, ob Klage erhoben werden soll, da eine Kündigungsschutzklage binnen einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden muss. Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses kläre ich für Sie erforderlichenfalls auch Themen wie Abfindungen oder Arbeitszeugnisse.

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© Rechtsanwältin Angela Wilsky