Nicht jede Beziehung oder Ehe endet im immerwährenden Glück. Bei einer Trennung gibt es nicht nur eine ganze Reihe rechtlicher Fragen zu klären. Es ist auch wichtig, sich nach der Trennung fair und sachlich zu verhalten, besonders dann, wenn Kinder beteiligt sind. Hier gilt es, sinnvolle Lösungen für den Umgang und das Sorgerecht zu finden sowie Unterhaltsansprüche zu berechnen und ggf. geltend zu machen.
Ihre Ehe steht kurz vor dem Aus und Sie möchten die Scheidung beantragen? Gerne unterstütze und vertrete ich Sie im Ehescheidungsverfahren.
Bitte beachten Sie: Ein Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden, da insoweit Anwaltszwang besteht. Nur mit einem Anwalt können Sie im Scheidungsverfahren wirksam Anträge stellen.
Der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten (Versorgungsausgleich) wird bei einer Scheidung nach deutschem Recht von Gesetzes wegen durchgeführt, soweit die Durchführung nicht vertraglich ausgeschlossen ist, die Eheleuten keinen Verzicht erklärt haben und die Ehe länger als drei Jahre dauerte.
Auch in Fällen häuslicher Gewalt können Sie sich gern an mich wenden.
Meine Schwerpunkte in familienrechtlichen Angelegenheiten