Gerne nehme ich mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2001 setze ich mich für die Rechte und Interessen meiner Mandanten ein und lege dabei großen Wert auf sorgfältige juristische Arbeit und Verlässlichkeit.
Familienrecht
Nicht jede Beziehung oder Ehe endet im immerwährenden Glück. Bei einer Trennung gibt es nicht nur eine ganze Reihe rechtlicher Fragen zu klären. Es ist auch wichtig, sich nach der Trennung fair und sachlich zu verhalten, besonders dann, wenn Kinder beteiligt sind. Hier gilt es, sinnvolle Lösungen für den Umgang und das Sorgerecht zu finden sowie Unterhaltsansprüche zu berechnen und ggf. geltend zu machen.
Ihre Ehe steht kurz vor dem Aus und Sie möchten die Scheidung beantragen? Gerne unterstütze und vertrete ich Sie im Ehescheidungsverfahren.
Bitte beachten Sie: Ein Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden, da insoweit Anwaltszwang besteht. Nur mit einem Anwalt können Sie im Scheidungs-verfahren wirksam Anträge stellen.
Der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten (Versorgungsausgleich) wird bei einer Scheidung nach deutschem Recht von Gesetzes wegen durchgeführt, soweit die Durchführung nicht vertraglich ausgeschlossen ist, die Eheleuten keinen Verzicht erklärt haben und die Ehe länger als drei Jahre dauerte.
Auch in Fällen häuslicher Gewalt können Sie sich gern an mich wenden.
Meine Schwerpunkte in familienrechtlichen Angelegenheiten
Arbeitsrecht
Im Rahmen meiner Tätigkeit befasse ich mich mit der Ver-handlung und Gestaltung oder der Auflösung von Arbeitsverträgen sowie mit Problemen, die im bestehenden Arbeitsverhältnis entstehen können (z.B. Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit) oder überprüfe, ob Ihr Arbeitsvertrag oder eine ausgesprochene Abmahnung oder Kündigung den gesetzlichen Regelungen entspricht. Gerade im Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sollte zeitnah nach Erhalt der Kündigung entschieden werden, ob Klage erhoben werden soll, da eine Kündigungsschutzklage binnen einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden muss. Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses kläre ich für Sie erforderlichenfalls auch Themen wie Abfindungen oder Arbeitszeugnisse.
Mietrecht
Ich unterstütze Sie als Vermieter oder als Mieter gern bei der Gestaltung von Verträgen oder bei Fragen oder Streit zu bestehenden Verträgen (z.B. Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Vertragskündigungen, Mängelbeseitigungsansprüchen).